Hausordnung

In einer Schule begegnen sich täglich viele Menschen unterschiedlichen Alters mit verschiedenen Aufgaben und Interessen. Gegenseitige Achtung und Toleranz sowie Verantwortung für uns und unsere Umwelt sollen das Zusammenleben in der Schule bestimmen und ihr Bild nach außen prägen.

 

Allgemeines

  1. Das Schulgebäude ist ab 06.45 Uhr geöffnet.
  2. Fahrzeuge können abgestellt werden
    • für Lehrer auf dem unteren Schulhof,
    • für Schüler auf den Parkplätzen in der Umgebung der Schule.
  3. Mäntel, Anoraks und dgl. sind in den Garderoben abzulegen. Wertgegenstände und Geld sollten nicht in den Kleidungsstücken verbleiben, dafür ist eine Haftung nicht möglich.
  4. Verantwortlichkeit bedeutet, dass jeder sorgsam mit öffentlichem oder privatem Eigentum (dazu gehören auch Räume und Einrichtungsgegenstände) umgeht, es nicht beschmutzt, beschädigt oder unbefugt be­nutzt. Wer mutwillig bzw. fahrlässig Schäden verursacht, wird hierfür haftbar gemacht.
  5. Beschädigungen sowie Diebstähle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Fundgegenstände sind im Sekretariat abzugeben.
  6. Sicherheit verlangt insbesondere, dass im Gebäude das Rennen und Ballspielen zu unterlassen sind, eben­so Spiele und Tätigkeiten auf dem Schulhof, durch die andere gefährdet werden.
  7. Ein Katastrophenalarm bzw. Katastrophenfall wird durch Klingeln verkündet. – Langes ununterbrochenes Klingeln = 30 sec + Wiederholung –
  8. Der Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken ist den Schülern im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt (§ 51 Absatz 6 Thüringer Schulgesetz vom 04. April 2007).
  9. Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände* untersagt (§ 47 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz vom 04. April 2007). Dies gilt ebenso für das Schulzentrum** Karl-Marx-Straße/Thälmannstraße sowie die Schule am Hain.
  10. Im gesamten Schulgebäude sind jede Schülerin und jeder Schüler für Ordnung und Sauberkeit mitverant­wortlich; das beginnt am eigenen Arbeitsplatz, betrifft aber auch Flure und Pausenräume.
  11. Der Aufenthalt und die Einnahme des Mittagessens sind in den Garderoben nicht gestattet. In der großen Pause stehen den Schülerinnen und Schülern die Räume 206 und 207 zusätzlich als Aufent­haltsräume zur Verfügung.
  12. Die älteren Schülerinnen und Schüler unserer Schule nehmen aktiven Einfluss auf das Verhalten der jüngeren Schülerinnen und Schüler.
  13. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen, die Tafel zu reinigen und das Licht auszuschalten.
  14. Die Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgebäude gleich nach Unterrichtsschluss, lediglich Fahrschüler können bis zur Abfahrt ihrer Verkehrsmittel in den Lichthöfen verbleiben.
  15. Beim Einsteigen in die Schulbusse und während der Fahrt sind Vorsicht und gegenseitige Rücksicht­nahme geboten.

 

Unterricht

  1. Der Unterricht beginnt für alle Klassen 5 – 12 in der Regel mit der 1. Stunde um 07.15 Uhr.
  2. Mit dem Vorklingeln fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben sich die Schüler und Lehrer zu den zugewiesenen Unterrichtsräumen. Diese werden erst mit dem unterrichtenden Lehrer betreten.
  3. Insbesondere hat während des Unterrichts in allen Fluren und vor den Unterrichtsräumen Ruhe zu herrschen.
  4. Erscheint ein Lehrer nicht zu einer Unterrichtsstunde, so ist der Klassen- bzw. Kurssprecher verpflichtet, sich nach zehn Minuten im Sekretariat zu erkundigen.
  5. Ein erforderlicher Raumwechsel ist zügig durchzuführen.
  6. Die Fachlehrer sorgen dafür, dass die Unterrichtsräume in der Hofpause (09.40 – 10.00 Uhr) und in der Mittagspause (12.25 – 13.10 Uhr) sowie nach der letzten Stunde verschlossen werden.
  7. Alle Schüler halten sich in der 1. Hofpause auf dem Schulhof auf, bei schlechtem Wetter im Schulgebäude. Die Lichthöfe, Flure und zusätzlich die Räume 206 und 207 stehen bei schlechtem Wetter dann als Aufenthaltsräume zur Verfügung. Nur die Schüler der 11. und 12. Klassen können in dieser Pause auch die Lichthöfe nutzen. Sie unterstützen im Sinne von Punkt Al2 die aufsichtsführenden Lehrer.
  8. Vor der Haupteingangstür (Eingangszone) sowie in den Garderoben ist der Aufenthalt während der Pausen grundsätzlich nicht gestattet.
  9. Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen einschließlich einer angemessenen Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder der Schulveranstaltung. Als angemessene Zeit gelten 15 Minuten (Thüringer Schulordnung, § 48 Absatz 1).
  10. Muss ein Schüler während der Unterrichtszeit die Schule verlassen (z. B. Arzt), so hat er vorher um Befrei­ung zu bitten. Ansprechpartner ist zunächst der Klassenleiter, ansonsten der nachfolgende Fachlehrer.
  11. Das Verwenden von Handy u. ä Geräte ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände‘ untersagt. Sie sind in den Taschen zu verstauen und dürfen während der Schulzeit nur im äußersten Notfall verwendet werden.

 

Diese Hausordnung soll dem Schulleben einen Rahmen geben und jeden einzelnen sowie die Gemeinschaft dort schützen, wo Gefährdung, Verletzung oder Schaden drohen. Achtung und Toleranz zeigen sich insbe­sondere im Respekt vor Person und Eigenart von Mitschülern sowie in der Rücksicht, die stärkere oder ältere Schüler gegenüber schwächeren oder jüngeren Mitschülern üben.

* Das Schulgelände erstreckt sich von der Einfahrt Parkplatz K.-Marx-Str./TH bis zum Ende der Hofeinfahrt in der Thälmannstraße.

** Das Schulzentrum erstreckt sich über die Schulgelände der Regelschule, der Grundschule sowie des Gymnasiums vom Weg zum Sportplatz in der K -Marx-Str./TH bis zum Ende der Hofeinfahrt in der Thälmannstraße.